
Geförderte Beratung für Thüringer Unternehmen
Geförderte Beratung – bis zu 20 Tage
Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Thüringen können Beratungsleistungen über die Thüringer Beratungsrichtlinie fördern lassen. Der Zuschuss ist ein pauschaler Tagessatz, den die Richtlinie festlegt; die aktuellen Sätze und Bedingungen nennt das RKW Thüringen als zuständige Stelle. Gefördert werden bis zu 20 Beratungstage, und die Zahl der Beratungen ist nicht auf eine begrenzt: Unternehmen können die Richtlinie mehrfach nutzen.
Voraussetzungen
- Sitz oder Betriebsstätte in Thüringen
- Weniger als 250 Mitarbeitende
- Jahresumsatz maximal 50 Millionen Euro oder Bilanzsumme maximal 43 Millionen Euro
- Keine wirtschaftlichen Schwierigkeiten im Sinne der EU-Definition
- Beratung durch ein beim RKW Thüringen akkreditiertes Beratungsunternehmen
- Antrag vor Beratungsbeginn
Meine Rolle dabei
Ich bin seit August 2026 beim RKW Thüringen als Beratungsunternehmen akkreditiert. Geprüft werden dafür fachliche Qualifikation, Erfahrung und Neutralität; jeder Beratungsbericht wird vor der Auszahlung der Fördermittel durch das RKW geprüft. Für Sie heißt das: Sie arbeiten mit einer Beraterin, deren Arbeit dokumentiert und extern qualitätsgesichert ist.
Ablauf in fünf Schritten
- Erstgespräch mit mir – 30 Minuten, kostenfrei: Anlass, Ziel, Umfang, geschätzte Beratungstage.
- Angebot und Beratungskonzept als Grundlage für Ihren Antrag.
- Antrag beim RKW Thüringen – vor Beratungsbeginn; ich stelle die nötigen Unterlagen bereit.
- Beratung innerhalb des bewilligten Rahmens, dokumentiert in Beratungsberichten.
- Bericht und Auszahlung: Das RKW prüft den Bericht, dann wird der Zuschuss ausgezahlt.
INQA-Coaching als Alternative oder Ergänzung
Für Themen rund um Personalpolitik, Führung, Zusammenarbeit und Digitalisierung ist das INQA-Coaching häufig die günstigere Variante: bundesweit, für maximal zwölf Coaching-Tage, gefördert aus dem Europäischen Sozialfonds Plus und Mitteln des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Ich bin für beide Wege qualifiziert und sage Ihnen im Erstgespräch offen, welcher zu Ihrem Anlass passt – auch dann, wenn das der Weg mit dem kleineren Auftragsvolumen ist.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Zuschuss genau? Das legt die Richtlinie fest; die aktuellen Sätze nennt Ihnen das RKW Thüringen, an das auch ein Teil des Tagessatzes als Qualitätssicherungshonorar fließt. Kann ich die Förderung mehrfach nutzen? Ja, die Anzahl der Beratungen ist nicht begrenzt; gefördert werden bis zu 20 Beratungstage je Förderung. Und wenn mein Unternehmen nicht in Thüringen sitzt? Dann ist das INQA-Coaching der Weg – bundesweit, unabhängig vom Bundesland.
Nächster Schritt
Schreiben Sie mir kurz, was ansteht und wo Ihr Unternehmen sitzt. Ich sage Ihnen, welche Förderung realistisch ist und welche Unterlagen Sie brauchen. Eine Zusage über die Bewilligung kann ich nicht geben – das entscheidet die Förderstelle.
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